Wir möchten Sie heute über die EU-Label-Pflicht informieren, die die Europäische Union im Zuge der EU-EmpCo-Richtlinie 2024/825 beschlossen hat und die zum 27.09.2026 wirksam wird.
Was ist die neue EU-Label-Pflicht?
Die Label-Pflicht besagt, dass künftig beim Verkauf in Ladengeschäften und Online-Shopsein Gewährleistungs- und ggf. ein Garantie-Label angezeigt werden muss, um den Kunden beim Kauf über seine Rechte zu informieren. Im Internet müssen die Label gut sichtbar als Grafik vor Abschluss der Bestellung angezeigt werden, z. B. durch Platzierung auf der Seite des Kaufartikels oder beim Bezahlvorgang. Im Laden müssen die Label im Verkaufsraum oder im Bereich der Kasse platziert werden und mindestens DIN-A4-Format haben. Bitte verwenden Sie beim Gewährleistungs-Label ausschließlich die farbige Version und nicht die ebenfalls erhältliche schwarz-weiß-Version.
Für wen gilt die EU-Label-Pflicht?
Die Label-Pflicht gilt grds. für alle Händler, die physische Produkte (ggf. auch mit digitalen Elementen) – also keine reinen Software-Produkte oder Dienstleistungen – verkaufen. Nur wer als Händler ausschließlich im B2B-Sektor tätig ist, also nicht auch an Privatkunden verkauft, ist von der neuen Informationspflicht ausgenommen.
Welche Label sind in meinem Online-Shop oder Ladengeschäft anzugeben?
Generell sind Sie zur Angabe des Gewährleistungslabels verpflichtet. Ferner müssen Sie auch das Garantielabel angeben, sofern von Seiten des Produktherstellers eine Haltbarkeitsgarantie angeboten wird. Bitte verwenden Sie beim Gewährleistungslabel stets die deutsche Version, während das Garantie-Label nur als mehrsprachige Fassung existiert.
Was passiert, wenn ich die neuen EU-Label nicht oder falsch einbinde?
Kommen Sie den neuen Informationspflichten nicht bzw. nicht korrekt nach, können Sie ab dem 27.09.2026 abgemahnt werden. Abmahnbefugt sind Mitbewerber, aber auch Verbraucherschutzvereine und bestimmte Wettbewerbsverbände.
Wo erhalte ich Gewährleistungs- und Garantie-Label?
Die aktuellen Versionen der Labels finden Sie stets auf der Website der EU-Kommission (https://commission.europa.eu/publications/practical-guidelines-and-high-resolution-vector-files-eu-notice-and-label-product-guarantees_en).
Sollten Sie weitergehende Informationen zum Thema wünschen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden!
Dr. Björn Schreier
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht