Gesetzesänderung zum 01.01.2022 - Digitale Produkte

Am 24.06.2021 hat der Gesetzgeber beschlossen, den Pflichtenkreis von Unternehmen gegenüber Verbrauchern bei der Bereitstellung von digitalen Produkten und Produkten mit digitalen Elementen deutlich zu erweitern. Die Gesetzesänderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Wichtigste Gesetzesänderung ist die Verpflichtung zur kostenlosen Aktualisierung dieser Produkte (Aktualisierungspflicht). Unternehmen müssen nun dafür sorgen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elementewährend des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben (z. B. durch Einspielung kostenfreier Updates). Sofern digitale Produkte nicht während der zu erwartenden Nutzungsdauer aktualisiert werden, werden diese Geräte bei Auftreten von Fehlfunktionen mangelhaft mit der Folge, dass der Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen kann (z. B. Rücktritt/Schadensersatz).

Das Gesetz betrifft u. a. Geräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches sowie Smart Home Anwendungen (z. B. Heizung, TV oder Waschmaschine mit digitalen Elementen) oder auch Navigationssysteme und Unterhaltungselektronik in Kraftfahrzeugen (mithin technische Produkte mit integrierter Software), aber auch reine Digitalprodukte wie Software. Der Zeitraum, für den die Aktualisierungspflicht gilt, wurde jedoch nicht explizit festgeschrieben. Es wird lediglich von einer Dauer gesprochen, die der Kunde aufgrund der Art und des Zwecks des erworbenen Produktes erwarten könne (übliche Benutzungsdauer!). Die bisher bekannten gesetzlichen Gewährleistungszeiträume (2 Jahre) und die Aktualisierungsflicht werden also zukünftig deutlich auseinanderfallen, was auf Verkäuferseite zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen kann.

Sofern Sie zu der neuen Gesetzeslage Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

Dr. Björn Schreier                                               Sven Renneberg
Rechtsanwalt und Notar                                      Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht