Als Notar mit dem Amtssitz in Northeim bin ich zuständig für die individuelle rechtliche Beratung, Vertragsgestaltung und Beurkundung.
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes übe ich als Notar hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege aus. Ich errichte Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und die unmittelbar vollstreckbar sind.
Als Notar werde ich gerne für Sie tätig auf allen Gebieten der vorsorgenden Rechtspflege (§§ 20 - 22 Bundesnotarordnung). Dies können zum Beispiel folgende Tätigkeiten sein:
- bei Immobiliengeschäften (Grundstückskauf, Übertragung von Erbbaurechten, Übertragung von Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden, Wohnrechten)
- im Gesellschaftsrecht (Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Handelsregisteranmeldungen, Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel)
- im Erbrecht (Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Erbscheinsanträge, Ausschlagung von Erbschaften)
- im Familienrecht (vorsorgende Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- bei der Notfallvorsorge (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)
Sie erreichen meine Notar-Büroräume bequem mit dem Fahrstuhl.
Nach Absprache nehme ich Beurkundungen und Beglaubigungen auch in englischer Sprache vor.
Bürozeiten:
Mo. - Do. von 08:00 bis 17:00 Uhr und Fr. von 08:00 bis 15:00 Uhr.
So erreichen Sie DR. BJÖRN SCHREIER
dr-schreier@ksh-recht.de