Am 05.04.2017 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtung der Insolvenzordnung mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.
Intention dieses Gesetzes ist Fehlentwicklungen in der Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung entgegenzuwirken und den Wirtschafts- und Zahlungsverkehr von den zum Teil unverhältnismäßigen Risiken zu entlasten.
Mit der Gesetzesänderung treten folgende entscheidende Veränderungen ein:
Es empfiehlt sich bereits bei Schuldnerverzug, spätestens jedoch vor Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen rechtlichen Beistand einzuholen, um das Risiko vom Insolvenzverwalter erfolgreich auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden, zu vermeiden.
Sofern Sie eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Inga Mareen Pflüger
Rechtsanwältin