Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Mit Wirkung zum 28.06.2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Das Gesetz gilt nach § 1 Abs. 3 BFSG für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher (B2C) anbieten.

Auf unserer Website werden allgemeine Informationen über unsere Kanzlei, unsere Tätigkeitsfelder und Kontaktmöglichkeiten bereitgestellt. Ein Mandatsverhältnis mit uns kann aber über unsere Webseite nicht online begründet werden, so dass das BFSG für diese Webseite keine Anwendung findet. Gleichwohl sind wir ständig darum bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern.

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