Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz

Ab dem 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das LkSG verfolgt das Ziel, den Schutz der Menschenrechte und Umweltrechte durch die verstärkte Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten zu erhöhen. Hierfür treffen die Unternehmen neue Sorgfaltspflichten und zudem drohen im Falle eines Verstoßes empfindliche Bußgelder.

Zunächst betrifft das Gesetz nur Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Ab dem Jahr 2024 findet das LkSG schon auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern Anwendung. Bei der Mitarbeiteranzahl sind die Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) und ggf. Leiharbeitnehmer bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Es ist davon auszugehen, dass sich die betroffenen Unternehmen in ihrer Lieferkette privatvertraglich zur Einhaltung des LkSG absichern werden, so dass dadurch auch kleinere Unternehmen von den Verpflichtungen betroffen sind.

Die im LkSG verankerte Verantwortung soll durch spezielle Verbote und Sorgfaltspflichten durch die Unternehmen geschützt werden. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen enthalten u.a.:

  • Einrichtung eines Risikomanagements
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Einführung eines Beschwerdeverfahrens
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Dokumentationspflichten über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Um den Druck auf Unternehmen zur Einhaltung der Maßnahmen zu erhöhen, wurde die Rolle der Gewerkschaften gestärkt. Gewerkschaften sind künftig kraft Gesetzes berechtigt, für Personen, die geltend machen, in einer überragend wichtigen geschützten Menschenrechtsposition verletzt zu sein (z. B. Gesundheit, Freiheit), einen Prozess vor deutschen Gerichten zu führen, um die Rechte der Betroffenen zu verfolgen.

Sofern Sie zur Umsetzung des LkSG Fragen haben oder unsere Unterstützung wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Dr. Björn Schreier                                            
Rechtsanwalt und Notar                                     
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht